Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um unsere Sanitätsdienste, Ausbildungen, Mitwirkung im Team und die Zusammenarbeit mit dem Sanitätskollektiv Leipzig.

FAQ - Allgemeines

Q1: Was ist das Sanitätskollektiv Leipzig?
Das Sanitätskollektiv Leipzig ist eine private Hilfsorganisation mit Sitz in Leipzig. Wir sind im Gesundheitswesen tätig und verfolgen überwiegend gemeinwohlorientierte Zwecke. Unser Ziel ist es, Menschen in Notlagen zu helfen, Veranstaltungen sanitätsdienstlich abzusichern und Menschen zugleich besser auf Notfälle vorzubereiten. Dabei arbeiten wir eigenständig und professionell, ohne Teil des öffentlichen Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes zu sein.

Q2: Wofür steht das Sanitätskollektiv Leipzig?
Das Sanitätskollektiv Leipzig steht für professionelle Hilfe, verlässliche Zusammenarbeit und eine klare gemeinwohlorientierte Ausrichtung. Im Mittelpunkt stehen für uns die qualifizierte Unterstützung von Menschen in Notlagen, die Stärkung von Erste-Hilfe-Kompetenz in der Bevölkerung und ein verantwortungsvoller, menschlicher Umgang in Einsatz, Ausbildung und Zusammenarbeit. Unsere Arbeit ist geprägt von Respekt, Vertrauen, Neutralität und einer Hilfe unabhängig von persönlichen oder gesellschaftlichen Merkmalen. In unseren Grundsätzen findet Ihr mehr dazu.

Q3: In welchen Bereichen ist das Sanitätskollektiv Leipzig tätig?
Unsere Tätigkeit umfasst mehrere Bereiche. Dazu gehören insbesondere Sanitätsdienste auf Veranstaltungen und die präklinische Erstversorgung von Patient*innen, Bildungsangebote rund um Erste Hilfe und Notfalltrainings, interne Aus- und Fortbildung, Schulsanitätsdienste, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie weitere unterstützende Tätigkeiten zur Verbesserung von Gesundheitsschutz und Sicherheit. Darüber hinaus können je nach Rahmen auch Such- und Unterstützungsleistungen Teil unserer Arbeit sein. Die Seiten des Fachbereichs Einsatzdienst und des Fachbereichs Bildung erklären die einzelnen Bereiche näher.

Q4: In welchen Gebieten seid ihr im Einsatz?
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Leipzig sowie in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen. Grundsätzlich ist eine Ausweitung auf andere Bereiche möglich, wenn dies organisatorisch und fachlich sinnvoll umsetzbar ist - beispielsweise durch Räumliche Nähe zu Leipzig, wie dies bei Halle der Fall ist. Ob ein Einsatz außerhalb unseres Kerngebietes realisiert werden kann, prüfen wir daher immer im Einzelfall.

Q5: Wie kann ich am besten Kontakt zum Sanitätskollektiv Leipzig aufnehmen?
Am besten erfolgt die Kontaktaufnahme schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Je nach Anliegen stehen dafür eigene Kontaktwege zur Verfügung. Im Bereich Support finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Anlaufstellen.

Q6: Warum lohnt sich die Zusammenarbeit mit dem Sanitätskollektiv Leipzig?
Eine Zusammenarbeit mit dem Sanitätskollektiv Leipzig lohnt sich, weil wir Anfragen nicht schematisch, sondern fachlich fundiert und individuell betrachten. Wir verbinden Kompetenz mit klaren Abläufen, verbindlicher Kommunikation und einem hohen Anspruch an Sorgfalt und Professionalität. Auftraggeber*innen erhalten dadurch keine standardisierte Lösung von der Stange, sondern eine Zusammenarbeit, die sich an den tatsächlichen Anforderungen, Risiken und Rahmenbedingungen orientiert und zudem kostengünstig ist, um Hilfe für alle zugänglich zu machen.

FAQ - Einsatzdienst

Q1: Was ist ein Sanitätsdienst?
Ein Sanitätsdienst stellt die medizinische Absicherung einer Veranstaltung sicher. Ziel ist es, erkrankte oder verletzte Personen vor Ort schnell einzuschätzen, angemessen zu versorgen und – wenn nötig – die weitere Versorgung zu organisieren, etwa durch die Übergabe an den öffentlichen Rettungsdienst. Ein Sanitätsdienst ersetzt keine ärztliche Regelversorgung, schafft aber eine verlässliche medizinische Erstversorgung direkt am Veranstaltungsort und entlastet Rettungsdienste und Kliniken.

Q2: Muss ich mir Sorgen machen, wenn Sanitäter*innen bei einer Veranstaltung anwesend sind?
Nein. Die Anwesenheit von Sanitäter*innen ist in der Regel kein Grund zur Sorge, sondern ein Zeichen für gute Vorbereitung und verantwortungsvolle Veranstaltungsorganisation. Ein Sanitätsdienst ist dazu da, im Fall kleinerer Hilfeleistungen ebenso wie bei echten Notfällen schnell reagieren zu können. Er erhöht die Sicherheit vor Ort und sorgt dafür, dass Betroffene frühzeitig Unterstützung erhalten, ohne dass dadurch automatisch eine besondere Gefahrenlage bestehen muss. Dies gilt auch für die Anwesenheit von Demosanitäter*innen bei Versammlungen. Deren Anwesenheit bedeutet nicht, dass die Versammlung grundsätzlich gefährlich ist. Die Bereitstellung von Sanitätsdiensten ist immer präventiver Natur und bei vielen Diensten kommt es sogar nicht zu Einsätzen.

Q3: Welche Veranstaltungen können abgesichert werden?
Sanitätsdienste können bei nahezu allen Veranstaltungsformaten eingesetzt werden. Dazu zählen insbesondere öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Sport- und Kulturveranstaltungen, Festivals, Versammlungen, Filmproduktionen und Straßenfeste. Aufgrund unserer hohen Flexibilität können wir uns gut an die Wünsche von Kund*innen anpassen und auch spezielle Veranstaltungen absichern, welche nicht häufig stattfinden.

Q4: Wie wird der Bedarf an Einsatzkräften ermittelt?
Der Personal- und Materialbedarf wird jeweils individuell bewertet. Dabei fließen insbesondere Art, Größe, Dauer und Ort der Veranstaltung, erwartbare Risiken, Wetterlage, behördliche Auflagen und Erfahrungswerte mit ein. Wir führen mehrere Einsatzberechnungen durch, welche ein Gesamtbild für die jeweilige Veranstaltung ergeben. Dabei nutzen wir anerkannte Berechnungsgrundlagen wie das Maurer-Schema, den Kölner-Algorithmus und eigene Berechnungsschemata.

Q5: Welche Maßnahmen können bei einem Sanitätsdienst ergriffen werden?
Im Rahmen eines Sanitätsdienstes können je nach Lage und Qualifikation nahezu alle Maßnahmen ergriffen werden, welche auch der Rettungsdienst ergreifen würde. Dazu zählen zum Beispiel die psychische Betreuung, Untersuchungen und Diagnostik, Wundversorgung, Temperaturmanagement, Immobilisation und mehr. Welche Maßnahmen genau angewendet werden, hängt letztlich von der Einsatzberechnung und der Qualifikation des Personals ab. Genehmigungspflichtige Krankentransporte oder rettungsdienstliche Transporte sind hingegen nicht automatisch Bestandteil des Sanitätsdienstes.

Q6: Was für Ausrüstung und Fahrzeuge hat das Sanitätskollektiv Leipzig?
Je nach Einsatzkonzept und Bedarf arbeiten wir mit sanitätsdienstlichem Verbrauchsmaterial, Medizintechnik, Transporthilfen und den für die jeweilige Lage erforderlichen Einsatzmitteln. Dazu können beispielsweise Unfallhilfsstellen mit entsprechender Infrastruktur ebenso gehören wie mobile Einsatzmittel für die Versorgung und Verbringung von Patient*innen. Welche Ausstattung konkret eingesetzt wird, hängt vom Einsatzkonzept ab. Unser Equipment stellen wir hier vor.

Q7: Wie erhalte ich bei Notfällen auf Veranstaltungen Hilfe?
Bei einer Veranstaltung mit Sanitätsdienst sollten im Notfall möglichst direkt Helfer*innen des Sanitätsdienstes, angesprochen werden. Alternativ können auch Organisator*innen, Sicherheitsdienste oder Awareness-Teams angesprochen werden, da diese oft mit dem Sanitätsdienst in Verbindung stehen. Das Sanitätskollektiv Leipzig bietet ebenfalls die Möglichkeit an, über ein internes Notfalltelefon einen Notfall zu melden und Hilfe anzufordern. Außerdem sind unsere Sanitätsdienste in aller Regel bei der zuständigen Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst angemeldet. Wird auf einer abgesicherten Veranstaltung der Notruf 112 gewählt, nimmt die Leitstelle den Notfall im System auf und informiert unsere Einsatzkräfte.

Q8: Ist das SKL Teil des Rettungsdienstes?
Die Sanitätskollektiv Leipzig GbR ist derzeit ausdrücklich nicht teil des öffentlichen Rettungsdienstes, des Krankentransports oder des Katastrophenschutzes. Wir positionieren uns klar als privater Anbieter von Sanitätsdiensten und verwandten Leistungen. Einsatzplanung, Qualifikation der Helfer*innen und weitere Faktoren richten sich jedoch nach Vorgaben der Stadt Leipzig oder des Landes. Zudem melden wir unsere Sanitätsdienste in aller Regel bei der zuständigen Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst an. Dies sorgt dafür, dass der öffentliche Rettungsdienst über die Veranstaltung und die Absicherung informiert ist. So kann dieser seine Einsatzmittel besser planen und bei Notrufen aus der Veranstaltung oder dem direkten Umfeld heraus unsere Helfer*innen ggf. auch als nächstgelegene Helfer*innen alarmieren. Da wir jedoch nicht selbst Teil des Rettungsdienstes oder der BOS (Behörden- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sind, werden wir den Rettungsdienst immer dann nachfordern, wenn unsre Kapazitäten oder Kompetenzen überschritten werden. Ebenso führt unsere Transportgruppe primär Materialtransporte durch oder verbringt Patient*innen innerhalb des Veranstaltungsortes. Der Transport in weitere Einrichtungen, wie z. B. Krankenhäuser, erfolgt in aller Regel durch den öffentlichen Rettungsdienst.

FAQ - Bildungsarbeit

Q1: Welche Bildungsangebote bietet das Sanitätskollektiv Leipzig an?
Wir bieten verschiedene Bildungsangebote rund um Erste Hilfe, Notfallversorgung und anwendungsorientiertes Handlungstraining an. Dazu gehören insbesondere Erste-Hilfe-Kurse, Erste Hilfe am Kind, Notfalltrainings und Sonderformate. Wir haben auf unserer Website eine Übersicht der Bildungsangebote bereitgestellt.

Q2: Was ist der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Lehrgängen?
Offene Lehrgänge sind öffentliche Termine, an denen einzelne Teilnehmer*innen oder buchende Organisationen Plätze reservieren können. Geschlossene Lehrgänge werden exklusiv für eine Organisation oder ein Unternehmen durchgeführt und es können sich keine organisationsfremden Personen einbuchen.

Q3: Können Lehrgänge individuell gestaltet werden?
Ja, fast alle Lehrgänge können inhaltlich und organisatorisch an den konkreten Bedarf angepasst werden. Bei standardisierten Kursen können wir einen besonderen Fokus auf einzelne Themenbereiche Legen, sofern dies gewünscht wird. Darüber hinaus können Lehrgänge auch vollständig individuell aufgebaut werden, um bestmöglich zu Ihren Bedürfnissen zu passen.

Q4: Werden Lehrgänge auch bei uns vor Ort angeboten?
Ja, das ist möglich. Für diesen Fall bieten wir Inhouse-Lehrgänge an, die direkt in den Räumlichkeiten der auftraggebenden Stelle durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass vor Ort geeignete Rahmenbedingungen für eine sichere, hygienische und ungestörte Durchführung gegeben sind, etwa ausreichende Fläche, Sitzgelegenheiten, Strom und Sanitäranlagen.

Q5: Wie hoch ist der Praxisanteil bei den Lehrgängen?
Unsere Lehrgänge sind bewusst praxisnah aufgebaut. Laut AGB vermitteln sie sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fertigkeiten nach anerkannten Grundsätzen der Ersten Hilfe und Notfallversorgung. Eine Teilnahmebescheinigung setzt zudem unter anderem voraus, dass Pflichtübungen absolviert werden. Wie hoch der praktische Anteil im Einzelnen ist, hängt deshalb immer vom jeweiligen Format, den Lernzielen und der Zielgruppe ab.

Q6: Wie lange dauert ein Lehrgang in der Regel?
Das lässt sich nicht pauschal für alle Formate einheitlich beantworten. Die durchschnittliche Dauer eines Lehrgangs ist in unserer Übersicht der Bildungsangebote aufgeführt. Bei individualisierten Kursen kann die Zeit abweichen. In manchen Fällen muss jedoch eine gewisse Zeit eingehalten werden, beispielsweise um DGUV-Vorgaben einzuhalten.

Q7: Bekomme ich eine Teilnahmebescheinigung?
Jede*r Teilnehmer*in erhält zum Lehrgangsende eine Teilnahmebescheinigung, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere aktive Teilnahme, die Einhaltung der Kursregeln, das Absolvieren von Pflichtübungen und die Anwesenheit über die erforderliche Kursdauer. Zu beachten ist: Das Sanitätskollektiv Leipzig ist derzeit keine von der DGUV zugelassene Ausbildungsstelle. Entsprechend können unsere Bescheinigungen nicht für die Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde oder betriebliche Ersthelfer*innen genutzt werden. Bei anderen Vorhaben, wie der Tätigkeit in einem Verein, kann der Verein die Bescheinigung jedoch anerkennen.

Q8: Gibt es Prüfungen bei den Lehrgängen?
Je nach Lehrgang ja. Prüfungen sind möglich, aber nicht automatisch Bestandteil jedes Lehrgangs. Ob ein Kurs eine Prüfung beinhaltet und welche Anforderungen für ein bescheinigtes Bestehen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Format oder der konkreten Vereinbarung bei der Beauftragung.

FAQ - Qualifizierung

Q1: Welche Qualifikationen bringen die Einsatzkräfte mit?
Wir verfügen über eine große Bandbreite an Helfer*innen und somit auch Qualifikationen. Dies beginnt bei Ersthelfer*innen und First Responder*innen, geht über im Katastrophenschutz übliche Sanitätshelfer*innen und Sanitäter*innen bis hin zu Rettungssanitäter*innen, Notfallsanitäter*innen oder Ärzt*innen. Aber auch Helfer*innen aus anderen verwandten Bereichen wirken mit, wie beispielsweise Feuerwehrleute, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen oder medizinische Fachangestellte. Welche Aufgaben eine Person übernimmt, hängt dabei immer von der jeweiligen Qualifikation ab. Alle Helfer*innen führen nur jene Tätigkeiten aus, welche sie gelernt haben, regelmäßig üben und sicher beherrschen.

Q2: Wie werden Helfer*innen aus- und fortgebildet?
Wir bieten für unsere Helfer*innen interne Aus- und Fortbildungen an und üben regelmäßig verschiedene fiktive oder an realen Notfällen inspirierte Szenarien, um stets Handlungssicher zu sein. Hierfür nutzen wir professionelles Material und moderne Simulationstechnik für ein möglichst realistisches Üben von Einsatzabläufen und Versorgungen.

Q3: Nach welchen Standards arbeitet das Sanitätskollektiv Leipzig?
Das SKL arbeitet auf Grundlage verbindlicher interner Regelwerke und innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Grenzen sowie für spezielle Dienste festgelegten behördlichen Auflagen. Unser Handeln richtet sich nach einer internen SOP (standardisierte Arbeitsanweisung), welche auf anerkannten Leitlinien von Fachgesellschaften wie GRC, ERC oder AHA beruht. Da unsere Gesellschafter selbst auch Mitglied im Deutschen Rat für Wiederbelebung sind, haben wir direkten Zugang zu Neuerungen der Leitlinien.

Q4: Werden die Einsatzkräfte regelmäßig geprüft?
Um stets handlungssicher zu sein, ist es notwendig die vielen verschiedenen Maßnahmen regelmäßig zu trainieren. Daher sind alle Helfer*innen dazu verpflichtet einmal im Jahr ein Reanimationstraining zu absolvieren sowie eine festgelegte Anzahl an realen Einsätzen sowie Übungen bzw. Fortbildungen zu absolvieren und eine Prüfung abzulegen. So stellen wir sicher, dass unsere Helfer*innen handlungssicher bleiben.

Q5: Wie werden Ersthelfer*innen eingesetzt?
Ersthelfer*innen werden bei uns als Assistenzpersonal eingeordnet und nur im Rahmen ihrer Qualifikation, Einweisung und Beauftragung eingesetzt. Grundsätzlich gilt für alle Helferinnen, dass nur Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, die erlernt, regelmäßig geübt und sicher beherrscht werden. Entsprechend wenden Ersthelfer*innen keine erweiterten Maßnahmen an. Zudem werden Ersthelfer*innen niemals alleine eingesetzt, sondern immer in einem Team zusammen mit ein bis zwei höher qualifizierten Helfer*innen, welche die Behandlung leiten. Ersthelfer*innen übernehmen dabei unterstützende Aufgaben wie die Dokumentation, Materialorganisation oder die Einweisung des Rettungsdienstes. Unter Anleitung und Aufsicht dürfen diese bei einfachen Maßnahmen zuarbeiten, führen diese aber nicht eigenständig durch.

FAQ - Anfragen & Kosten

Q1: Wie kann ich Dienste des Sanitätskollektiv Leipzig anfragen?
Wir bieten ein Online-Formular für Sanitätsdienste und ein Online-Formular für Bildungsangebote auf unserer Website an. Dies können Sie einfach und bequem ausfüllen und übermitteln. Alternativ stehen Ihnen auf die von uns vorbereiteten PDF-Formulare unterhalb des jeweiligen Online-Formulars zur Verfügung. Zudem können Sie und auch frei per E-Mail oder Post anfragen. Bitte beachten Sie, dass Nachrichten auf Social-Media-Kanälen keine offiziellen Kommunikationswege für Anfragen zu Diensten sind. Die Bearbeitung von Anfragen auf diesem Wege ist nicht gewährleistet.

Q2: Wie kann ich die Bearbeitung meiner Anfrage beschleunigen?
Am schnellsten können wir Ihre Anfrage bearbeiten, wenn Sie das jeweils bereitgestellte Online-Formular direkt auf unserer Website nutzen. Dies kann direkt in unser System übernommen werden und passt sich dynamisch an Ihre Eingaben an, sodass nicht benötigte Felder direkt ausgeblendet werden. Zudem helfen und möglichst vollständige und genaue Angaben dabei, Ihre Anfrage schnell und ohne Rückfragen zu bearbeiten.

Q3: Wo reiche ich meine Anfrage am besten ein?
Am einfachsten ist es, wenn Sie unser Online-Formular nutzen, welches die Anfrage direkt in unser System übernimmt. Wenn Sie uns eine Anfrage per E-Mail zusenden möchten, wählen Sie bitte möglichst direkt, den zuständigen Fachbereich/Dienst aus, um Wartezeiten durch Weiterleitungen oder interne Prüfungen zu vermeiden. Eine Übersicht der Stellen finden Sie auf unserer Website.

Q4: Wie viel kostet ein Sanitätsdienst/Bildungsangebot?
Für Bildungsangebote im Rahmen von öffentlichen standardisierten Lehrgängen sind die Kosten je Teilnehmer*in auf der Buchungsseite oder der Lehrgangsübersicht aufgeführt. Bei In-House-Lehrgängen und Individualisierungen können die Kosten abweichen. Die Kosten für Sanitätsdienste werden grundsätzlich individuell berechnet. Es besteht zudem auch die Möglichkeit, dass Bildungsangebote und Sanitätsdienste im Einzelfall kostenfrei angeboten werden können. Wir erstellen Ihnen bei einer Anfrage gern ein individuelles Angebot, welches zu Ihren Anforderungen passt. Grundlage hierfür sind die Vergütungsverzeichnisse.

Q5: Welcher Kostenabschnitt gilt für mich?
Unsere Vergütungsverzeichnisse arbeiten mit drei Kostenabschnitten: Regelgebühren (Abschnitt 1) für kommerzielle Veranstaltungen oder Kurse, Solidargebühren (Abschnitt 2) für allgemeine nicht-kommerzielle Veranstaltungen oder Träger und Fördergebühren (Abschnitt 3) für Veranstaltungen oder Kurse mit Förderungscharakter beziehungsweise bei sozialem Bedarf. Welche Einstufung im konkreten Fall angewendet wird, richtet sich nach Art, Zweck und Rahmen Ihrer Anfrage und wird im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung transparent ausgewiesen. Die Zuweisung nehmen wir intern auf Basis der gemachten Angaben vor. Wenn Sie besonderen sozialen Bedarf haben, können Sie in den Abschnitt 3 fallen und durch uns gefördert werden. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallprüfung, welche Sie bei uns gern anfragen können.

Q6: Wie viel Vorlaufzeit wird für eine Anfrage benötigt?
Je früher, desto besser. Für Sanitätsdienste soll eine Anfrage grundsätzlich mindestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn eingehen. Anfragen mit kürzerem Vorlauf gelten als Eilanfragen - hier kann eine Bearbeitung nicht garantiert werden und es können Zuschläge anfallen. Für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz gilt grundsätzlich eine Frist von einer Woche, Spontan- und Eilversammlungen sind davon ausgenommen. Bei Bildungsangeboten gibt es keine allgemeine Mindestfrist, allerdings empfiehlt sich insbesondere bei geschlossenen oder Inhouse-Kursen ein möglichst früher Vorlauf, damit Termin, Dozentinnen, Material und Organisation sauber abgestimmt werden können.

FAQ - Ehrenamt

Q1: Arbeitet das Sanitätskollektiv Leipzig mit hauptamtlichen Mitarbeitern?
Regulär ist unsere Arbeit ehrenamtlich geprägt. Das bedeutet: Der überwiegende Teil unserer Mitwirkenden engagiert sich freiwillig und unentgeltlich für das Sanitätskollektiv Leipzig. Lediglich die Geschäftsführung übt die Tätigkeit beruflich aus – jedoch auch im Nebenberuf. Derzeit haben wir keine angestellten Mitarbeiter*innen.

Q2: Welche Voraussetzungen benötige ich für ein Ehrenamt im Sanitätskollektiv Leipzig?
Für ein Ehrenamt bei uns braucht es vor allem Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Hilfsbereitschaft. Außerdem sind interne Strukturen, Arbeitsanweisungen und Vereinbarungen zur Datenschutz und Schweigepflicht zwingend zu wahren. Für ein aktives Mitwirken ist eine medizinische Vorerfahrung wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Wir sind davon überzeugt, dass medizinische Qualifikationen jederzeit nachträglich erworben werden können, wohingegen das Augenmerk besonders aus Softskills und der persönlichen Eignung liegt. Weitere Informationen gibt es hier.

Q3: Gibt es ein Mindestalter?
Für ein aktives Mitwirken ist ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig. Ein ausführliches Praktikum zum Kennenlernen von Organisation, Team und Aufgebenfeldern ist jedoch bereits ab 16 Jahren möglich, sofern eine entsprechende Eignung vorliegt.

Q4: Wie viel Zeit sollte ich für das Ehrenamt mitbringen?
Das Ehrenamt im Sanitätskollektiv Leipzig ist grundsätzlich freiwillig. Es besteht also keine Pflicht, jeden Dienst oder jeden Termin wahrzunehmen. Wichtig ist uns aber, dass zugesagte Termine zuverlässig eingehalten werden und Sie nach einer Einteilung pünktlich und dienstfähig erscheinen. Je nach Aufgabenbereich können zusätzlich einzelne verpflichtende Unterweisungen, Fortbildungen oder Besprechungen notwendig sein, wobei wir den verbindlichen Umfang bewusst auf das erforderliche Maß begrenzen. Ein Ehrenamt ist also durchaus gut mit Berufs- und Privatleben vereinbar. Jedoch sollte man sich dessen bewusst sein, dass dieses Ehrenamt einen besonderen Anspruch an Zuverlässigkeit und Handlungssicherheit stellt, was ein regelmäßiges üben erfordert.

Q5: Bin ich im Ehrenamt versichert?
Die Sanitätskollektiv Leipzig GbR ist bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert. Für alle ehrenamtlichen Helfer*innen gilt also während der Ausübung beauftragter Tätigkeiten ein Versicherungsschutz (Unfallversicherung für die Tätigkeit und Wegeunfälle). Hierzu werden alle Helfer*innen jährlich an die Berufsgenossenschaft gemeldet.

Q6: Gibt es eine Art Mitgliedsbeitrag?
Das Sanitätskollektiv Leipzig erhebt einen Mitgliedsbeitrag in Form des Solidarbeitrags. Dieser Dienst der Aufrechterhaltung unserer Dienste, der Tätigung von Investitionen und der Finanzierung kostenfreier Angebote. Es gibt die Möglichkeit den regulären Solidarbeitrag zu entrichten oder freiwillig einen höheren Beitrag zu leisten. Für Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende, FSJler und BFDler gibt es zudem einen reduzierten Beitrag. Mehr hierzu erfahren Sie, wenn Sie sich für ein Schnupperpraktikum melden.

FAQ - Strukturen

Q1: Wie ist das Sanitätskollektiv Leipzig organisatorisch aufgebaut?
Das Sanitätskollektiv Leipzig ist als GbR mit klaren Zuständigkeiten und festen Strukturen organisiert. Neben der Geschäftsführung gibt es definierte Funktionen und Fachbereiche, zum Beispiel im Einsatzdienst, Bildungsbereich, Meldestelle oder die Pressestelle. So schaffen wir klare Verantwortlichkeiten, kurze Abstimmungswege und verlässliche Abläufe. Hinzu kommen interne Regelwerke, welche einzelne Abläufe, Einsätze oder Verwaltungsprozesse regeln. Die Geschäftsführung kann zudem einzelne Leitungsfunktionen für spezielle Bereiche berufen, welche unter deren Aufsicht einzelne Tätigkeitsbereiche leiten, organisieren oder beratend tätig werden. Die abschließende Kontrolle obliegt jedoch den Gesellschaftern gemäß internen Vereinbarungen.

Q2: Gibt es anonyme Meldewege für Anliegen?
Anliegen und Probleme können jederzeit bei der jeweiligen Fachbereichsleitung oder der Geschäftsführung offen angesprochen werden. Dort wird das Anliegen geprüft und nach möglichen Lösungen gesucht. Zudem betreibt das Sanitätskollektiv Leipzig auf freiwilliger Basis ein Hinweisgeberportal, über welches Meldungen aller Art von Helfer*innen, Kund*innen, Partner*innen und Dritten eingereicht werden könne – dies vollständig anonym. Meldungen über das Hinweisgeberportal werden gründlich geprüft und bearbeitet sowie besonders vertraulich behandelt.

Q3: Wie wird mit sensiblen Informationen und Unterlagen umgegangen?
Mit sensiblen Informationen gehen wir vertraulich, datenschutzkonform und nach dem Need-to-know-Prinzip um. Patient*innen-, Einsatz-, Organisations- und Geschäftsdaten dürfen nur von befugten Personen verarbeitet werden, soweit dies für die jeweilige Aufgabe erforderlich ist. Zusätzlich gelten vertragliche Verschwiegenheitspflichten auf hohem Schutzniveau. Gegenüber Dritten werden sensible Daten – insbesondere mit Einsatzkontext – nicht weitergegeben oder nur in einem stark verallgemeinerten und anonymisierten Rahmen. Der Schutz von Patient*innen steht hierbei an oberster Stelle.

Q4: Wer entscheidet im Sanitätskollektiv Leipzig?
Die Leitung der Gesellschaft liegt bei der Geschäftsführung. Die laufende Geschäftsführung obliegt grundsätzlich Leon Kuhnt. Luca Paul Lämmerhirt übernimmt die stellvertretende Geschäftsführung im vorgesehenen Umfang. Grundsatzentscheidungen, etwa bei wesentlichen Struktur- oder Richtungsfragen, werden gemeinsam durch die Gesellschafter getroffen. Operative Funktionen handeln innerhalb klar definierter Befugnisse. Die Aufgabenteilung zwischen den Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern wurde intern vertraglich geregelt.

FAQ - Unterstützen

Q1: Wie kann ich das Sanitätskollektiv Leipzig unterstützen?
Sie können unsere Arbeit auf verschiedene Weise unterstützen – zum Beispiel durch eine freiwillige Zuwendung, durch ein Sponsoring, eine Kooperation oder andere passende Unterstützungsformen. Ob einmalig oder regelmäßig: Jede Unterstützung hilft uns dabei, unsere Strukturen weiter auszubauen und Hilfe dort zu leisten, wo sie gebraucht wird - zu sozialverträglichen Konditionen und im Bedarfsfall auch kostenfrei.

Q2: Warum wird Unterstützung benötigt?
Ihre Unterstützung hilft uns, laufende Kosten zu decken und Leistungen weiterhin kostengünstig oder in geeigneten Fällen auch kostenfrei anbieten zu können. Sie stärkt damit unmittelbar unsere Handlungsfähigkeit in Einsatzdienst, Bildungsarbeit, Prävention und weiteren gemeinwohlorientierten Tätigkeitsbereichen. Zudem können wir somit Investitionen in Material, Fortbildungen, Schutzkleidung und Medizintechnik tätigen, um unsere Arbeit immer besser zu machen.

Q3: Seid ihr gemeinnützig?
Die Sanitätskollektiv Leipzig GbR ist derzeit nicht als gemeinnützig vor dem Finanzamt Leipzig anerkannt. Daher können wir keine Spendenbescheinigungen ausstellen. Unterstützungszahlungen sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Der Begriff "Spende" wird lediglich genutzt, da dieser geläufiger ist. Alle finanziellen Zuwendungen werden dennoch für die Hilfeleistung in Notfällen sowie für Bildungsangebote und den Ausbau unserer Tätigkeiten verwendet.

Q4: Wie werden Zuwendungen konkret eingesetzt?
Zuwendungen werden entweder frei nach dem aktuellen Bedarf oder – wenn passend – zweckgebunden eingesetzt. Sie unterstützen insbesondere die Umsetzung unserer Gesellschaftszwecke, also zum Beispiel sanitätsdienstliche Leistungen, Bildungsangebote, Präventionsarbeit, Material, den Betrieb von Schulsanitätsdiensten, Obdachlosenhilfe, Organisation und die allgemeine Dienstfähigkeit unserer Strukturen sowie den Ausbau unserer Arbeit.

Q5: Gibt es Möglichkeiten für Sponsorings oder Kooperationen?
Ja. Sponsorings und Kooperationen sind grundsätzlich möglich. Sie kommen insbesondere dann in Betracht, wenn eine konkrete Gegenleistung vereinbart wird, zum Beispiel eine sichtbare Platzierung Ihres Logos oder andere abgestimmte Kooperationsinhalte. Solche Partnerschaften werden bei uns klar und verbindlich auf vertraglicher Grundlage geregelt. Dabei können Kooperationen vielfältig sein - von finanzieller Hilfe, über Sachspenden, die Bereitstellung von Räumlichkeiten bis hin zu Patient*innendarsteller*innen.

Q6: Warum ist die Arbeit des Sanitätskollektiv Leipzig wichtig?
Unsere Arbeit ist wichtig, weil sie Menschen in Notlagen hilft und zugleich dazu beiträgt, Menschen besser auf Notfälle vorzubereiten. Wir verbinden sanitätsdienstliche Absicherung, Erste-Hilfe-Bildung, Präventionsarbeit und weitere Unterstützungsangebote mit einem klaren gemeinwohlorientierten Anspruch. Unterstützung für das SKL stärkt deshalb nicht nur eine Organisation, sondern ganz konkret Hilfe, Sicherheit und Versorgung in der Praxis.

Offene Fragen?

Du hast in unserem FAQ keine passende Antwort gefunden oder möchtest ein Anliegen direkt mit uns besprechen? Unser Support unterstützt Dich gern bei weiteren Fragen rund um unsere Angebote, Abläufe und Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Nimm einfach Kontakt mit uns auf – wir kümmern uns schnellstmöglich um Dein Anliegen und helfen Dir persönlich weiter.

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Unsere Partner*innen

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Logo des Unterstützers SG Motor Gohlis-Nord Leipzig e. V.
Logo des Unterstützers ZURF e. V..
Logo des GRC (Deutscher Rat für Wiederbelebung) und dem Hinweis "Wir orientieren uns an aktuellen GRC-Leitlinien".

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